Transportkühlung
ATP - was ist das?

ATP (Abkommen bez. des internationalen Transports von verderblichen Lebensmitteln und der für diesen Transport eingesetzten Sonderfahrzeuge)

Die Vorschriften  beziehen sich auf jede Art von Transport von verderblichen Lebensmitteln, die im Auftrag Dritter oder im eigenen Auftrag ausschließlich entweder per Eisenbahn oder per Straßentransport oder durch eine Kombination beider ausgeführt werden, wenn der Beladungsort [und Entladungsort] der Ware sich in einem anderen Land befinden und wenn der Entladeort der Ware sich im Landesgebiet eines der Vertragspartner befindet.

Die gemäß ATP verderblichen Lebensmittel sind wie folgt:

  • Tiefkühl- oder Gefriergut,
  • Butter,
  • Wild,
  • Milch in Milchtanks (roh oder pasteurisiert) für den unmittelbaren Verbrauch,
  • industrielle Milch,
  • Milcherzeugnisse (Jogurt, Kefir, Pudding und frischer Käse),
  • Fisch, Weich- und Schalentiere (andere als geräucherter, gesalzener oder lebendiger Fisch, lebendige Weich- und Schalentiere)
  • Erzeugnisse auf der Grundlage von Fleisch (durch Salzen, Räuchern, Trocknen oder Sterilisierung haltbar gemachte Produkte ausgenommen)
  • Fleisch
  • Geflügel und Kaninchen.